Blickpunkt ver.di (1) Vereinigung Bildender Künstler (VBK) (2) Beitrittschein und Infos
und VBK (3) Initiative Urheberrecht (4) Änderungsmeldung an ver.di
(1)
VBK:
Die Interessensvertretung
für professionelle
Bildende Künstler/innen


(2)

Mit Klick  auf die Schaltfläche unten zum Beitrittsscheins in ver.di für Bildende Künstler/innen

Die Vereinigung Bildender Künstler (VBK) Bayern gehört zur Fachgruppe Bildende Kunst im Fachbereich Medien, Kunst und Industrie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Die Fachgruppe Bildende Kunst vereint bundesweit professionelle Künstlerinnen und Künstler, die auf den Gebieten Malerei und Grafik, Bildhauerei, Design, Objektkunst, Foto-, Film- und Videoinstallation, Textilkunst, Aktionskunst und Performance, der Kunsttherapie und Kulturarbeit aktiv sind. Ihre Mitglieder setzen sich aktiv, solidarisch und ehrenamtlich für Kunst und Kultur und die Interessen aller Künstlerinnen und Künstler sowie eine demokratische, solidarische und zukunftsfähige Gesellschaft ein.

 

Ansprechpartnerin in Bayern:

Agnes Kottmann (ver.di-Sekretärin)
DGB Haus B, 5.Stock

Anschrift:
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
z.H

Schwanthalerstraße 64
80336 München

Tel.: 089.59977334
Mail: Agnes.Kottmann@verdi.de

Beitritt ver.di






ver.di Mitglied in der Fachgruppe Bildende Kunst ...

... können Künstlerinnen und Künstler werden, die haupt- oder nebenberuflich professionell in der bildenden Kunst tätig sind.

Als Beleg der Professionalität gelten ...
.
.. das fachliche Können
nachgewiesen durch Ausstellungen eigener künstlerischer Arbeiten in Kunstinstitutionen oder Galerien, ausgeführte öffentliche Aufträge oder andere vergleichbare Formen der Veröffentlichung. Diese sind durch Publikationen – Einladung, Plakat, Katalog etc. sowie Berichte in den Medien – zu belegen.

und/oder
... ein künstlerisches Studium
von mindestens fünf Semestern
nachgewiesen durch Studienbelege künstlerischer Hoch- oder Fachhochschulen und gleichrangiger künstlerischer Lehranstalten.

und/oder
... Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
nachgewiesen durch eine Bescheinigung der KSK.

Beitrag Für Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis beträgt der Monatsbeitrag ein Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, selbständig, freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen Tätige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens 15.00 Euro festgesetzt.


direkt zum Blog der VBK
 
(3)
Gemeinsame Erklärung der Initiative
für ein faires Urheberrecht





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